Bevölkerungs- und Zivilschutz
Das Bevölkerungsschutzgesetz verpflichtet die Gemeinden – zusammen mit ihren Partnern Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Sanität und Gemeindewerken – zu klaren Zuständigkeiten in Krisenfällen.Der Chef Bevölkerungsschutz ist für die Störfallvorsorge und die übergreifende Einsatzleitung bei einem Grossereignis zuständig.
Leistungen:
- gemeindeeigenes Krisenmanagement
- Bevölkerungsschutz gemäss gesetzlichen Vorgaben
- gemeinsames Krisenmanagement für mehrere Gemeinden
- Störfallorientierte Umsetzung in den Unterlagen
- Moderator bei Störfallübungen
Lösen sie das Problem. Nehmen sie sich Zeit für ein unverbindliches Gespräch - Ihre erste Massnahme für die zukünftige Störfallvorsorge.