Krisenmanagementsysteme

Bevölkerungs- und Zivilschutz

Das Bevölkerungsschutzgesetz verpflichtet die Gemeinden – zusammen mit ihren Partnern Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Sanität und Gemeindewerken – zu klaren Zuständigkeiten in Krisenfällen.

Der Chef Bevölkerungsschutz ist für die Störfallvorsorge und die übergreifende Einsatzleitung bei einem Grossereignis zuständig.

Leistungen:

Lösen sie das Problem. Nehmen sie sich Zeit für ein unverbindliches Gespräch - Ihre erste Massnahme für die zukünftige Störfallvorsorge.