Bevölkerungs- und Zivilschutz

Krisenmanagement

Führung Das Bevölkerungsschutzgesetz regelt die Verantwortung kommunaler Behörden und Regionen für den Fall von Katastrophen neu. Meist ist ein Krisen-Management innerhalb der Gemeinde geregelt. Bei gemeindeübergreifenden Zusammenschlüssen von Feuerwehr- und Zivilschutzorganisationen sind die Zuständigkeiten oft unpräzis definiert.

Leistungen: