Krisenmanagement
Das Bevölkerungsschutzgesetz regelt die Verantwortung kommunaler Behörden und Regionen für den Fall von Katastrophen neu. Meist ist ein Krisen-Management innerhalb der Gemeinde geregelt. Bei gemeindeübergreifenden Zusammenschlüssen von Feuerwehr- und Zivilschutzorganisationen sind die Zuständigkeiten oft unpräzis definiert.Leistungen:
- Krisenmanagement, das dem Bevölkerungsschutzgesetz in Gemeinden (und Regionen) gerecht wird
- praxisgerechte Unterlagen für Katastrophenschutz