Krisenmanagement
Kann sich eine Gemeinde einen Störfall leisten? Idealerweise betreibt sie ein Krisen-Management, das alle Bereiche organisiert. Das Bevölkerungsschutz-Gesetz verpflichtet die Gemeinden – zusammen mit ihren Partnern Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Sanität und Gemeindewerken – zu klaren Zuständigkeiten in Krisenfällen.Leistungen:
- gemeindeeigenes Krisenmanagement
- Bevölkerungsschutz gemäss gesetzlichen Vorgaben
- gemeinsames Krisenmanagement für mehrere Gemeinden.