Bevölkerungs- und Zivilschutz
Zivilschutzorganisationen sind, genauso wie privatrechtliche Unternehmen, zum Sicherheitsmanagement verpflichtet (gemäss EKAS Richtlinie 6508). Unfälle sind auch im Zivilschutz möglich.Ihre Kommandanten sind gefordert, Verantwortungen und Zuständigkeiten klar zu regeln. Klagen im zivilrechtlichen Bereich schaden dem Image und belasten die Vorgesetzten, insbesondere den Kommandanten. Armeeunfälle wie Kander und Jungfraujoch zeigen uns, dass auch im Zivilschutz ein Sicherheitsmanagement benötigt wird.
Leistungen:
- Effizienz durch Integration des Sicherheitsmanagements ins Dokumentenmanagement
- Beratung durch erfahrenen Sicherheitsexperten
- Erfahrung als Kommandant
Lassen sie sich informieren.