Neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) 2022

Neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) 2022

Am 18. Juni 2021 wurde eine neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) vom Bundesrat verabschiedet. Dies tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Die Revision der BauAV entstand in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern aus der Baubranche, des Bundes, der Kantone und der Suva. Die BauAV betrifft das gesamte Bauwesen in der Schweiz.

 

Die drei wesentlichen Neuerungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

Bereits die aktuelle Bauarbeitenverordnung verlangt Bauarbeiten dahingehend zu Planen, sodass das Risiko von Berufsunfällen und Berufserkrankungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst auf ein Minimum reduziert wird. Mit der BauAV 2022 ist dies neuerdings auch mittels eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepts schriftlich festzuhalten (Art. 4).

Sonne, Hitze und Kälte

Während Arbeiten bei Sonne, Hitze oder Kälte müssen erforderliche Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen getroffen werden (Art. 37).

Beleuchtung

Arbeitsplätze und Verkehrswege benötigen eine ausreichende Beleuchtung (Art. 38).

 

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Suva-Website:

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert